In Dänemark werden bis zum Jahr 2012 alle in Dänemark Geborenen unter 30 Jahre im DNA-Register zu finden sein. Derzeit werden bereits 1,8 Millionen Blutproben aufbewahrt. Mittels der DNA könnten im Unglücksfall oder bei Naturkatastrophen wie z. B. dem Tsunami Personen leichter identifiziert werden. Das Justizministerium versichert, dass die Polizei nicht einfach, sondern nur auf richterliche Anordnung auf das Register zugreifen kann, um mögliche Verdächtige zu identifizieren.
Wie in Deutschland wird auch in Dänemark jedem Neugeborenen Blut für ein Screening auf Stoffwechselkrankheiten abgenommen. Nach der Untersuchung werden die Blutproben in einer zentralen Datenbank verwahrt. Nicht allen Eltern ist klar, dass sie mit dem Einverständnis zu dieser Blutuntersuchung auch die Registrierung ihres Kindes im DNA-Register bewilligen. Es scheint ethisch problematisch, dass ein Register zugunsten der Gesundheit eines Volkes und ihrer Erforschung zugleich zum Kriminalregister werden kann.